Abwicklung der Erstattung der Kosten durch die Krankenkasse

 

1. Gehen Sie zu Ihrem Hausarzt und lassen sich eine Verordnung ausstellen

2. Reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein oder fragen zunächst, wie es mit einer Erstattung aussieht

3. Gerne erstelle ich Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie, ggf.mit der Verordnung, bei Ihrer Krankenkasse einreichen 

4. Sie vereinbaren Termine

Nach jeder Beratung stelle Ich Ihnen eine Quittung aus oder ich stelle Ihnen, auf Wunsch, auch eine Quittung über den Gesamtbetrag aus.

5. Die Quittung reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein.

 

Je nach Krankenkasse, werden Ihnen etwa

60 - 80 % der Gesamtkosten erstattet.

 

(Die DAK, BKK und weitere Krankenkassen erstatten einen Großteil der Kosten. Ich danke für die bisherige gute Zusammenarbeit.)